Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Nivando — IT That Works, ein Geschäftsbereich der Casino King GmbH, Scheidertalstr. 9, 65326 Aarbergen, Deutschland. Stand: 17. April 2026.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB”) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Nivando — IT That Works, einem Geschäftsbereich der Casino King GmbH (nachfolgend „Nivando”), und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber”).

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Nivando schließt keine Verträge mit Verbrauchern.

1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Nivando ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.4 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.

2. Leistungen

2.1 Nivando erbringt Managed-IT-Services, IT-Infrastrukturlösungen, Vor-Ort- und Field-Services sowie IT-Strategie- und Beratungsleistungen gemäß der jeweiligen Leistungsvereinbarung oder dem Statement of Work (nachfolgend „Leistungsvereinbarung”).

2.2 Der konkrete Leistungsumfang, die Laufzeit und die Bedingungen der Leistungserbringung werden in der individuellen Leistungsvereinbarung zwischen den Parteien festgelegt.

2.3 Nivando behält sich das Recht vor, für die Erbringung von Leistungen qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Nivando bleibt in allen Fällen für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.

2.4 Nivando erbringt seine Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkunde gemäß den geltenden professionellen Standards und den in der Leistungsvereinbarung festgelegten Anforderungen.

3. Vertragsschluss

3.1 Von Nivando übermittelte Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.

3.2 Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme eines Angebots durch den Auftraggeber oder durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Nivando zustande.

3.3 Schriftform im Sinne dieser AGB umfasst auch die E-Mail-Korrespondenz.

4. Vergütung und Zahlung

4.1 Die Vergütung für die Leistungen von Nivando richtet sich nach der jeweiligen Leistungsvereinbarung. Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

4.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

4.3 Bei Zahlungsverzug behält sich Nivando vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Das Recht, weitergehende Schäden geltend zu machen, bleibt vorbehalten.

4.4 Der Auftraggeber kann gegenüber Forderungen von Nivando nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

4.5 Nivando behält sich vor, seine Vergütungen jährlich entsprechend der Kostenentwicklung anzupassen. Der Auftraggeber wird über Preisanpassungen mindestens 30 Tage im Voraus informiert.

5. Service Level Agreements (SLAs)

5.1 Reaktionszeiten, Verfügbarkeitszusagen und sonstige Servicelevel werden in der jeweiligen Leistungsvereinbarung festgelegt.

5.2 SLA-Gutschriften oder Abhilfemaßnahmen bei Nichteinhaltung vereinbarter Servicelevel richten sich nach der Leistungsvereinbarung und stellen das ausschließliche Rechtsmittel des Auftraggebers für solche Verstöße dar.

5.3 SLA-Verpflichtungen setzen voraus, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten gemäß Abschnitt 7 dieser AGB erfüllt.

6. Geistiges Eigentum

6.1 Sofern schriftlich nicht ausdrücklich anders vereinbart, verbleiben alle Rechte des geistigen Eigentums an Arbeitsergebnissen, Lieferobjekten, Software, Dokumentationen und sonstigen im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Materialien bei Nivando.

6.2 Nach vollständiger Zahlung aller Vergütungen räumt Nivando dem Auftraggeber ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an Lieferobjekten für interne Geschäftszwecke des Auftraggebers ein.

6.3 Der Auftraggeber behält das Eigentum an allen Daten, Systemen und Materialien, die er Nivando zur Leistungserbringung zur Verfügung stellt.

7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

7.1 Der Auftraggeber stellt Nivando alle für die Leistungserbringung vernünftigerweise erforderlichen Informationen, Zugänge und die notwendige Mitwirkung rechtzeitig zur Verfügung.

7.2 Der Auftraggeber benennt einen kompetenten Ansprechpartner, der befugt ist, im Zusammenhang mit den Leistungen Entscheidungen für den Auftraggeber zu treffen.

7.3 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass seine IT-Umgebung etwaige von Nivando für die Leistungserbringung festgelegte Mindestanforderungen erfüllt.

7.4 Verzögerungen oder Mängel bei der Leistungserbringung, die auf die Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers zurückzuführen sind, stellen keine Vertragsverletzung durch Nivando dar.

8. Vertraulichkeit

8.1 Jede Partei verpflichtet sich, alle nicht öffentlichen Informationen, die ihr von der anderen Partei im Zusammenhang mit den Leistungen offenbart werden (nachfolgend „Vertrauliche Informationen”), vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Erfüllung der Pflichten aus der Leistungsvereinbarung zu verwenden.

8.2 Diese Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich zugänglich werden, der empfangenden Partei vor der Offenbarung bereits bekannt waren oder die aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder gerichtlicher Anordnung offenbart werden müssen.

8.3 Die Vertraulichkeitspflichten gelten nach Beendigung der Leistungsvereinbarung für einen Zeitraum von drei (3) Jahren fort.

9. Datenschutz

9.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze, einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

9.2 Soweit Nivando im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.

9.3 Der Auftraggeber gewährleistet, dass er für die Übermittlung personenbezogener Daten an Nivando über eine gültige Rechtsgrundlage verfügt und dass diese Übermittlung den geltenden Datenschutzgesetzen entspricht.

10. Haftung

10.1 Nivando haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Nivando, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

10.2 Nivando haftet ebenfalls unbeschränkt für Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von Nivando, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden.

10.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Nivando nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), d.h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

10.4 Die Gesamthaftung von Nivando aus oder im Zusammenhang mit einer Leistungsvereinbarung ist auf die vom Auftraggeber in den zwölf (12) Monaten vor dem haftungsbegründenden Ereignis an Nivando gezahlten Gesamtvergütungen begrenzt.

10.5 Nivando haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder sonstige Folgeschäden, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

10.6 Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

11. Höhere Gewalt

11.1 Keine Partei haftet für Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Pflichten aus einer Leistungsvereinbarung, soweit diese Nichterfüllung oder Verzögerung auf Umständen beruht, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der betreffenden Partei liegen, einschließlich Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, staatlicher Maßnahmen, Pandemien oder Ausfällen von Infrastrukturen Dritter.

11.2 Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über das Eintreten und die voraussichtliche Dauer solcher Umstände und bemüht sich nach besten Kräften, deren Auswirkungen zu minimieren.

12. Laufzeit und Kündigung

12.1 Die Laufzeit der jeweiligen Leistungsvereinbarung richtet sich nach den darin enthaltenen Regelungen.

12.2 Jede Partei kann eine Leistungsvereinbarung aus wichtigem Grund (außerordentliche Kündigung) mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen, wenn die andere Partei ihre Pflichten wesentlich verletzt und diese Verletzung nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Abmahnung unter Bezeichnung des Verstoßes behebt.

12.3 Bei Beendigung hat der Auftraggeber alle bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachten Leistungen zu vergüten. Nivando gibt auf Anfrage alle Daten und Materialien des Auftraggebers zurück oder vernichtet diese.

12.4 Die Abschnitte 6, 8, 9, 10 und 14 gelten nach Beendigung einer Leistungsvereinbarung fort.

13. Änderungen von Leistungen und AGB

13.1 Nivando behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Der Auftraggeber wird über wesentliche Änderungen mindestens 30 Tage im Voraus informiert. Die fortgesetzte Inanspruchnahme der Leistungen von Nivando nach einer solchen Benachrichtigung gilt als Zustimmung zu den geänderten AGB.

13.2 Änderungen des Leistungsumfangs oder der Leistungsart werden zwischen den Parteien schriftlich durch einen Change Order oder eine geänderte Leistungsvereinbarung vereinbart.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

14.1 Diese AGB und jede Leistungsvereinbarung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

14.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder einer Leistungsvereinbarung ist Wiesbaden, Deutschland, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

14.3 Nivando behält sich das Recht vor, auch am Sitz des Auftraggebers Klage zu erheben.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Diese AGB bilden zusammen mit der jeweiligen Leistungsvereinbarung die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstands und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen, Zusicherungen und Absprachen.

15.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.

15.3 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

15.4 Der Auftraggeber darf seine Rechte oder Pflichten aus einer Leistungsvereinbarung nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Nivando abtreten. Nivando ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten auf verbundene Unternehmen oder im Rahmen einer Fusion, Übernahme oder eines Verkaufs von Vermögenswerten zu übertragen.

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